Firma Uckert Technology Service GmbH
1. Geltungen der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Uckert Technology Service GmbH erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Es wird bei allen Geschäften das Kaufrecht zugrunde gelegt. Es kommt kein Werksvertrag zustande.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Uckert Technology Service GmbH schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von Uckert Technology Service GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Uckert Technology Service GmbH schriftlich bestätigt sind.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Uckert Technology Service GmbH hergeleitet werden können.
2.3 Uckert Technology Service GmbH ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Bei Auswahl des Dritten bzw. Subunternehmers ist Uckert Technology Service GmbH frei. Eine Haftung für die richtige Auswahl oder für deren Handlungen bzw. Unterlassungen sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
2.4 Kostenvoranschläge für Reparaturen und Einbauten werden gewissenhaft und möglichst genau erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt Uckert Technology Service GmbH während der Ausführung des Auftrages, dass sich die Kosten um mehr als 15% erhöhen werden, wird der Besteller darauf hingewiesen.
2.5 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Uckert Technology Service GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Uckert Technology Service GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager Berlin zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Uckert Technology Service GmbH genannten Preise. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- oder Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen Uckert Technology Service GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
4. Lieferungs- und Leistungszeit
4.1 Die von Uckert Technology Service GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet der Rechte von Uckert Technology Service GmbH bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Uckert Technology Service GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., bzw. wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Uckert Technology Service GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Uckert Technology Service GmbH, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im Übrigen kommt Uckert Technology Service GmbH erst in Verzug, wenn ihr der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1 Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (vollständig und inklusive Originalverpackung) an Uckert Technology Service GmbH, Colditzstraße 28, 12099 Berlin.
5.2 Verweigert der Kunde die Annahme bei Lieferung per Nachnahme, aus Gründen die nicht im Einflussbereich von uns zu suchen sind, so hat der Kunde auf jeden Fall die uns entstandenen, gesamten Portokosten (Portokosten unserer Vorlieferanten, eigene Portokosten, Portokosten für die Rücksendung an uns oder Weiterleitung an unsere Vorlieferanten zur Rücknahme) zu tragen. Hinzu kommt auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro. Höhere Bearbeitungsgebühren (z.B. dadurch, dass unsere Vorlieferanten diese uns berechnen) behalten wir uns vor, sofern wir diese glaubhaft nachweisen können.
5.3 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
5.4 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
5.5 Mobilfunkverträge selbst können nicht gegenüber der Firma widerrufen werden. Sie sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter gemäß dessen AGB zu widerrufen. Das Widerrufsrecht ist in der Regel durch die AGB des Drittanbieters dann ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung aus dem Mobilfunkvertrag mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss begonnen hat oder vom Kunden veranlasst wurde. Bei Widerruf seines Mobilfunkvertrages ist der Kunde verpflichtet, die ihm mit dem Vertrag übersandte Ware (z.B. Handy, Organiser, etc.) innerhalb der Widerrufsfrist im Neuzustand zurückzusenden oder hierfür den aktuellen Kaufpreis an die Firma zu entrichten.
5.6 Kartenfreischaltung: Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages wie auch eines Prepaid – Vertrages gelten die jeweiligen AGB des jeweiligen Netzbetreibers oder Service-Providers.
6. Versand und Gefahrenübergang
6.1 Der Versand erfolgt nach Wahl von Uckert Technology Service GmbH auf Gefahr des Käufers.
6.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Verwendung von eigenen Fahrzeugen von Uckert Technology Service GmbH Der Kunde ist bei Teillieferung verpflichtet, den entsprechend anteiligen Kaufpreis zu zahlen.
6.3 Wird der Versand ohne Verschulden von Uckert Technology Service GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
6.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.
6.5 Bei Sendungen an Uckert Technology Service GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Uckert Technology Service GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
6.6 Uckert Technology Service GmbH hat das Recht, an sie gerichtete Lieferungen abzulehnen, wenn ersichtlich ist, dass es sich bei dem Verpackungsmaterial nicht um die Originalverpackung handelt.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Uckert Technology Service GmbH gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern der Kunde Verbraucher ist: 24 Monate oder 12 Monate bei gebrauchten Waren ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziffer 6.2). Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Gefahrenübergang, jedoch nicht bei gebrauchten Waren.
7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder liegt eine Fehlbedienung vor, entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungen oder Reparaturen an den Geräten ohne die schriftliche Zustimmung von Uckert Technology Service GmbH oder der des Herstellers selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen.
7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist im Falle eine Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt mit vollständigem Zubehör, Beschreibungen, einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung in der Originalverpackung an Uckert Technology Service GmbH auszuhändigen.
7.4 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch Uckert Technology Service GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen.
7.5 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann Uckert Technology Service GmbH nach eigener Wahl verlangen, dass
a) das schadhafte Teil bzw. das Produkt mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an Uckert Technology Service GmbH geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Produkt bereit hält und von Uckert Technology Service GmbH ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Uckert Technology Service GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei die unter die Gewährleistung fallenden Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von Uckert Technology Service GmbH zu bezahlen sind.
7.6 Bei begründeter Reklamation erfolgt nach Wahl von Uckert Technology Service GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei 3-maIigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschuldung bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei Uckert Technology Service GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den Uckert Technology Service GmbH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die Uckert Technology Service GmbH gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hatte voraussehen müssen.
7.7 Uckert Technology Service GmbH ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.
7.8 Gewährleistungsansprüche gegen Uckert Technology Service GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7.9 Sämtliche Verschleißteile, wie Farbbänder, Toner, Disketten, Druckköpfe, Festplatten, Batterien etc. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für gebrauchte Produkte oder Vorführprodukte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
7.10 Die Rücknahme, Wandlung, Nachbesserung von Software ist ausgeschlossen, wenn die Verpackung geöffnet wurde und/oder die Software benutzt wurde. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Uckert Technology Service GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.11 Sollte Uckert Technology Service GmbH weitergehende Garantien auf die gelieferten Produkte geben, so sind diese schriftlich auf der Rechnung und auf einem dem Produkt beiliegenden Beleg aufgeführt.
7.12 Garantien von Herstellern muss der Kunde direkt bei den entsprechenden Herstellern geltend machen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Uckert Technology Service GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller von Uckert Technology Service GmbH zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
8.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Uckert Technology Service GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Uckert Technology Service GmbH Erlischt das (Mit-) Eigentum von Uckert Technology Service GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Uckert Technology Service GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Uckert Technology Service GmbH unentgeltlich. Ware, an der Uckert Technology Service GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt an Uckert Technology Service GmbH ab. Uckert Technology Service GmbH ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an Uckert Technology Service GmbH abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung von Uckert Technology Service GmbH hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum von Uckert Technology Service GmbH hinweisen und Uckert Technology Service GmbH unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Uckert Technology Service GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Uckert Technology Service GmbH liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einredelos herauszugeben, wenn er mit der Zahlung im Verzug steht.
9. Zahlung
9.1 Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Lieferung bar zu erfolgen. Zahlungen und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
9.2 Uckert Technology Service GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Uckert Technology Service GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist Uckert Technology Service GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
9.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden Uckert Technology Service GmbH andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Uckert Technology Service GmbH berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Uckert Technology Service GmbH ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
9.6 Wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich die Beibringung einer Bankbürgschaft oder Vorkasse verlangt, so wird die Auftragsbestätigung erst in dem Moment wirksam, in dem Uckert Technology Service GmbH die Bankbürgschaft vorliegt, bzw. die Vorkasse vom Kunden geleistet wurde. Uckert Technology Service GmbH behält sich das Recht vor, die genannten Liefertermine entsprechend der Verzögerung des Einganges von Bankbürgschaft bzw. Vorkasse zu verschieben. Bankbürgschaften werden nur akzeptiert, wenn diese unbefristet sind.
10. Schutz- und Urheberrechte
10.1 Von Uckert Technology Service GmbH zur Verfügung gestellte Programme und die dazugehörende Dokumentation sind nur für den Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbarer Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf den von Uckert Technology Service GmbH gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne die schriftliche Einwilligung von Uckert Technology Service GmbH Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch Uckert Technology Service GmbH – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Käufer auch auf Kopien anzubringen. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 7.4 und folgende entsprechend. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
11. Export
11.1 Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist Berlin.
12.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Berlin. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des 24 AB-GG ist Gerichtsstand ausschließlich Berlin. Uckert Technology Service GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und das EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Datenschutz
13.1 Uckert Technology Service GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Offensichtliche Irrtümer, die Uckert Technology Service GmbH beim Angebot etc. unterlaufen, berechtigen diese zum Rücktritt vom Vertrag.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.
Anlage 1
$ 13 BGB (neu) Verbraucher
(1)Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
$ 14 BGB (neu) Unternehmer
(1)Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
(2)Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Das heißt, Selbstständige wie z.B. Rechtsanwälte- aber auch Behörden, die wie ein Betrieb gewerblich oder in ihrem beruflichen Umfeld wie Selbstständige handeln, sind Unternehmer im Sinne des Gesetzes.